Der Erzbischof hat folgende Entscheidung getroffen:
1. Die mit Erlass Nr. 40 (Amtsblatt Nr. 7 vom 29.3.19, Seite 39) getroffene Anordnung zur Bestimmung des Termins zur Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Freiburg auf den 22. März 2020 wird aufgehoben und als neuer Termin der 5. April 2020 festgelegt. Die Frist zur Vornahme der Online-Wahl verlängert sich somit bis zum 3.April 2020 und Briefwahlanträge können bis zum Ablauf des 1. April 2020 gestellt werden.
2. Die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen wird abweichend von § 9 Absatz 3 WOPGR und in Abänderung von Ziff. 2 der Entscheidung vom 13. März 2020 bis zum 5. April 2020, 12.00 Uhr verlängert.
3. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22. März 2020.
4. Über den Lauf von Fristen hinsichtlich der Konstituierung von Gremien wird je nach Sach- und Rechtslage gegebenenfalls gesondert entschieden.
5. Weitere, je nach Sach- und Rechtslage erforderliche Entscheidungen zur Pfarrgemeinderatswahl bleiben vorbehalten.
Das heißt also: es lohnt sich, weiterhin für die Teilnahme bei der Briefwahl und Online-Wahl zu werben!
M. Wetzel
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