Samstag, 6. März 2021

 Ein großes Jubiläum: 1700 Jahre Sonntagsgebot

...nur: wann hat Kaiser Konstantin das Edikt, das die Sonntagsruhe seither bestimmt und regelt, erlassen: Am Dienstag, 3. März oder Samstag, 7. März 321? Im Studium vor 35 jahren lernte ich, dass es am 7. März war - dafür gibt es auch heute noch viele Veröffentlichungen, die das vertreten, aber auch viele, die den 3. März angeben. 

Im Codex Justinianum, Corpus Iuris Civilis 2 Codex Iustinianus 3, 12, 2. steht: 

Imperator Constantinus. Omnes iudices urbanaeque plebes et artium officia cunctarum venerabili die solis quiescant. ruri tamen positi agrorum culturae libere licenterque inserviant, quoniam frequenter evenit, ut non alio aptius die frumenta sulcis aut vineae scrobibus commendentur, ne occasione momenti pereat commoditas caelesti provisione concessa.
„Kaiser Konstantin. Alle Richter und Einwohner der Städte und die Dienstleistungen aller Gewerbe sollen am verehrungswürdigen Tage der Sonne ruhen. Doch die Landleute sollen frei und ungehindert Ackerbau betreiben, da es ja häufig geschieht, dass kein anderer Tag besser geeignet ist, das Getreide den Ackerfurchen oder die Weinstöcke den Setzköchern anzuvertrauen, damit nicht der durch himmlische Vorsehung gegebene Vorteil bei der günstigen Gelegenheit eines Moments verlorengeht.“

Es ist für die Geschichte nicht ausschlaggebend, ob es nun am 3. oder 7. März erlassen wurde - Konstantins Edikt an sich ist es, das das Leben der Menschen seit 1700 bestimmt. "Ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage" ist der gängige Aphorismus unbekannter Herkunft. Die Sonntagsruhe ist ein großer Schatz - in jeglicher Hinsicht für uns. Die Vorsitzenden der großen Kirchen und aller kirchlichen Gemeinschaften in der ACK haben  zum 1700 Jahre - Jubiläum diesen umfassenden und aktuellen Text geschrieben:


Der Sonntag unterbricht den Alltag, gibt dem Leben Rhythmus, schafft individuelle Freiräume, verbindet Menschen und fördert das Gemeinwohl. Im Bewusstsein vieler Menschen ist der Sonntag daher als wichtiges und schützenswertes „Kulturgut“ tief verankert.

Wie sehr Menschen eine „Struktur der Zeit“ brauchen, haben uns die Erfahrungen der Corona-Pandemie einmal mehr ins Bewusstsein gerufen: Die sonntäglichen Besuche bei der Verwandtschaft oder Angehörigen im Pflegeheim konnten nicht stattfinden, die Fußballmannschaft der Tochter durfte nicht mehr spielen, Gottesdienstbesuche waren gar nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich. Der Sonntag gibt eigentlich Gelegenheit zur gemeinsam frei gestalteten Zeit. So gut wie jeder von uns muss sich aber in der Pandemie von Gewohntem und Geschätztem, mitunter sogar Notwendigem, verabschieden. Zugleich verschwimmt mehr und mehr der für uns Menschen wichtige Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeiten durch Homeoffice, mobiles Arbeiten oder asynchrone Arbeitszeiten. Digitale Transformation wird nicht nur das Arbeiten verändern, sie wird auch den Sonntag verändern, das Miteinander, die Begegnungen, das gemeinsame Feiern, Leben – und womöglich uns selbst. Denn: Die Seele braucht die Unterbrechung des Alltags. Und der Sonntag ist so ein Tag zum Abschalten, im wörtlichen wie übertragenen Sinne.
 
1.700 Jahre Schutz des Sonntags. Inmitten der Pandemieerfahrungen unterbricht uns nun dieses Jubiläum, lässt uns innehalten, um den Wert des arbeitsfreien Sonntags zu würdigen: Der Sonntag ist in Artikel 140 unseres Grundgesetzes als Tag „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt. Der zweite Aspekt ist auch ein Hinweis auf die religiösen Wurzeln des Sonntags: Für Christinnen und Christen hat der Sonntag seine herausragende Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Der sonntägliche Gottesdienst steht daher im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. Die ersten staatlichen Maßnahmen zum Schutz dieses religiös motivierten Feiertags reichen weit zurück: Vor 1.700 Jahren verfügte der römische Kaiser Konstantin I. den dies solis (= Tag der Sonne) zum reichsweiten Feiertag und stellte ihn unter besonderen Schutz. Dieser 3. März 321 gilt als der erste Moment staatlicher Sonntagsschutzgesetzgebung.

Auch andere Religionen, wie zum Beispiel der Islam und das Judentum, kennen und feiern wöchentlich wiederkehrende Tage der Ruhe, Besinnung und Feier. Die christliche Tradition eines gemeinsamen, regelmäßig wiederkehrenden Ruhetags entstammt dem Schabbat des Judentums, mit dem wir als Christen so zentrale Texte wie die Schöpfungsgeschichte und die Zehn Gebote gemeinsam haben. In einem Jahr, in dem wir ebenfalls 1.700 Jahre Judentum in Deutschland feiern dürfen, wollen wir daran erinnern, dass neben vielen anderen Werten und Traditionen auch der Tag ohne Arbeit ein Geschenk der jüdisch-christlichen Tradition an alle Menschen ist. Unter den christlichen Denominationen feiert beispielsweise die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten den Schabbat.

Den Tag ohne Arbeit können allerdings nicht alle in Anspruch nehmen. Zahlreiche Menschen arbeiten, um die Grundversorgung für alle Menschen aufrechtzuerhalten und unaufschiebbaren Bedürfnissen zu begegnen. So sind in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Nahverkehr, an Tankstellen, in der Strom- oder Wasserversorgung, im Nachrichtenwesen und vielen anderen Bereichen zahlreiche Menschen trotz des Sonntags beschäftigt. Auch in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen arbeiten Menschen für den Sonntagsgenuss anderer. Diese Tätigkeiten sind keine Selbstverständlichkeiten und sollten auch nicht als solche betrachtet werden. Menschen, die sich trotz des Sonntags oder für den Sonntag betätigen, verdienen unsere Wertschätzung und eine besondere Form der Vergütung oder des Dankes, wenn sie ihre Sonntagsruhe aufgeben, um sie anderen zu ermöglichen. Sonntagsarbeit ist allerdings keine reguläre Arbeit. Daher sollten Berufsgruppen, die sonntags arbeiten, eng umgrenzt werden, Ausnahmen nur zurückhaltend und auf das absolut Notwendigste beschränkt gewährt werden.
 
Der Sonntag ist kein gewöhnlicher Tag und darf es auch nicht werden. Ohne Arbeit kann der Mensch nicht leben, sie ist notwendig. Doch ist der Mensch nicht für die Arbeit da, sondern umgekehrt. Das betont auch Papst Franziskus: „Der arbeitsfreie Sonntag – mit Ausnahme der notwendigen Dienstleistungen – besagt, dass die Priorität nicht im wirtschaftlichen, sondern im menschlichen Bereich liegt, in der Unentgeltlichkeit, nicht in kommerziellen, sondern in familiären, freundschaftlichen Beziehungen, für die Gläubigen in der Beziehung zu Gott und zur Gemeinschaft. Vielleicht ist der Augenblick gekommen, uns zu fragen, ob die Sonntagsarbeit eine wahre Freiheit ist.“
 
Jeder und jedem von uns kommt die Aufgabe eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Zeit zu. Durch unser eigenes Tun und Lassen entscheiden wir Menschen darüber, welchen Wert und welche Qualität der Sonntag für uns hat. Wie der Staat aufgerufen ist, den arbeitsfreien Sonntag zu schützen und dessen Erosion zu verhindern, so sind wir alle aufgerufen, dafür zu sorgen, dass wir aufgrund des Strebens nach vermeintlicher Freiheit nicht unsere tatsächliche Freiheit aufgeben, die wir in der segensreichen Errungenschaft eines gemeinsamen arbeitsfreien Sonntags besitzen. Denn der Sonntag ist für den Menschen da. Und – wie es Albert Schweitzer formulierte – „wenn Deine Seele keinen Sonntag hat, dann verdorrt sie“. 

Das Jubiläum fällt in die Fastenzeit - darf es dann nur mit fastenzeitlicher Zurückhaltung gefeiert werden. Nein, die andere, die Sonntage der Fastenzeit regelnde kirchliche (liturgische) Bestimmung lautet: Die Sonntage und deren Vorabende unterbrechen die Fastenzeit.

Einen schönen gesegneten Sonntag!

Pastoralreferent Stefan Mayer

Keine Kommentare:

 Christi Himmelfahrt Predigt und Orgelspiel aus der Vorabendmesse M. Wetzel